Rechtsprechung
BSG, 30.04.2013 - B 8 SO 18/13 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG München - S 48 SO 318/08
- LSG Bayern - L 8 SO 221/09
- BSG, 30.04.2013 - B 8 SO 18/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über …
Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 8 SO 18/13 B
2 Voraussetzung der Bewilligung von PKH und der damit verbundenen Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz , § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ), dh mit dem durch die PKH-Vordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden, es sei denn, der Antragsteller war hieran unverschuldet verhindert (…BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG, Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH, VersR 1981, 884;… BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG, NJW 2000, 3344). - BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B
Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 8 SO 18/13 B
2 Voraussetzung der Bewilligung von PKH und der damit verbundenen Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz , § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ), dh mit dem durch die PKH-Vordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden, es sei denn, der Antragsteller war hieran unverschuldet verhindert (…BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG, Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH, VersR 1981, 884;… BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG, NJW 2000, 3344). - BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung - …
Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 8 SO 18/13 B
2 Voraussetzung der Bewilligung von PKH und der damit verbundenen Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz , § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ), dh mit dem durch die PKH-Vordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden, es sei denn, der Antragsteller war hieran unverschuldet verhindert (…BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG, Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH, VersR 1981, 884;… BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG, NJW 2000, 3344).